Eine
Berufsunfähigkeitsversicherung damit der Lebensstandard bei Krankheit nicht verloren
geht
Bis zum Jahr 2001 gab es für alle Arbeitnehmer eine gesetzliche
Berufsunfähigkeitsrente. Seit diese Regelleistung in eine sogenannte Erwerbsminderungsrente umgewandelt wurde, muss
ein Arbeitnehmer für den Fall der Berufsunfähigkeit selbst vorsorgen. Darüber hinaus wird die
Erwerbsminderungsrente erst dann gezahlt, wenn mindestens 60 Monate lang Beiträge zur gesetzlichen
Rentenversicherung geleistet wurden. Das heißt: Wer in den ersten fünf Jahren der Berufstätigkeit berufsunfähig
wird, der hat keine Möglichkeit, Frührente zu erhalten. Aber selbst wer die Erwerbsminderungsrente erhält, kommt
damit noch längst nicht aus. Wer berufsunfähig wird und sich nicht abgesichert hat, dem bleibt oft nur der Gang zur
ARGE, um seinen Lebensunterhalt weiter zu finanzieren.
Letztendlich bedeutet dies, dass man auf viele Annehmlichkeiten, die man sich in den Jahren der Berufstätigkeit
erarbeitet hat, verzichten muss, da der bisherige Lebensstandard nicht mehr zu halten ist. Dazu kommt, dass man die
Familie nicht mehr ernähren kann. Eventuelle finanzielle Verpflichtungen aus Krediten oder Hypotheken können
ebenfalls nicht mehr erfüllt werden. Berufsunfähigkeit ohne angemessene Absicherung ist eine materielle und
existenzbedrohende Katastrophe. Aus diesem Grund ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung
(monetaro.de/berufsunfaehigkeitsversicherung/) sehr sinnvoll.
Beim Vergleich der Versicherungstarife für Berufsunfähigkeit sollte man besonders sorgfältig auf die einzelnen
Bedingungen achten. Die Versicherungen definieren Berufsunfähigkeit meist so, dass sie eintritt, wenn der
Versicherungsnehmer für mindestens sechs Monate seinen Beruf nicht ausüben kann. Darauf sollte man achten, da
manche Versicherungen nur bezahlen, wenn die Berufsunfähigkeit voraussichtlich lebenslang andauert. Für die
Auszahlung der Rente gibt es ebenfalls unterschiedliche Modelle. Man unterscheidet zwischen Tarifen, bei denen die
volle BU-Rente ab 50% Berufsunfähigkeit gewährt wird und Staffelverträgen, bei denen die Zahlungen je nach Grad der
Berufsunfähigkeit gestaffelt sind. Auch für den Beginn der Rentenzahlung gibt es unterschiedliche Varianten. Die
Dauer der Rentenzahlung wird in der Antragsstellung angegeben. Fällt die Berufsunfähigkeit weg, dann erlischt auch
der Zahlungsanspruch.
Wer bereits beim Einstieg in den Beruf eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, der ist gegen einen Verlust
des Lebensstandards und der daraus entstehenden Annehmlichkeiten abgesichert. Allerdings müssen gerade hier die
Leistungen der Versicherungsgesellschaften sehr genau geprüft werden.
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